AGB

Allgemeine Geschäfts-bedingungen

Unsere AGB

 1.       Vertragsgegenstand

1.1.    Diese Vertragsbedingungen (die „Vertragsbedingungen“ oder „AGB“) gelten für alle Vereinbarungen der Parteien über Leistungen der C4L – Compliance for Leaders (haftungsbeschränkt) UG – nachfolgend „C4L“ genannt -  gegenüber Kunden aus Deutschland und Österreich (der „Vertrag“) in Zusammenhang mit der Erbringung von Serviceleistungen über das Internet als Software as a Service(die „SaaS“) oder sonstige zu erbringende Leistungen im Bereich der Hinweisgeberangebote (die „Dienste“) soweit zwischen den Parteien keine ausdrücklich abweichenden schriftlichen Sonderabsprachen getroffen werden. Die Dienste können vom Kunden durch Abschluss jeweils gesonderter Verträge mit der C4L abgerufen werden. Soweit die C4L künftig weitere Dienste anbieten sollte, gelten diese Vertragsbedingungen auch für dieses erweiterte Angebot.

1.2.    Das Rechtsverhältnis der von der C4L an den Kunden erbrachten bzw. zu erbringenden Services wird ausschließlich geregelt von den Bestimmungen des Vertrages, dieser Vertragsbedingungen, dem C4L Dienstleistungsvertrag für Hinweisgeberangebote, dem C4L Dienstleistungsvertrag für SaaS-Dienste (soweit anwendbar) und der einschlägigen Dokumentation. Eventuelle allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden (auch dessen gesonderte Einkaufsbedingungen) sind hiermit zwischen den Parteien einvernehmlich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, falls die C4L ihre Leistung in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführt.

1.3.    Die C4L wird auf Basis dieser Vertragsbedingungen und der weiteren darunter gesondert geschlossenen Verträge ausschließlich für den Kunden tätig. Dritte werden in den Schutz- und Leistungsbereich nur dann einbezogen, sofern dies ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart ist. Unter „Dritten“ in diesem Sinne sind auch mit dem Kunden verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz (AktG) zu verstehen.

1.4.    Im Falle inhaltlicher Widersprüche zwischen dem Vertrag und diesen Vertragsbedingungen gelten die Bestimmungen des Vertrages vorrangig.


2.       Leistungsgegenstand

2.1.    Die jeweils von der C4L unter dem Vertrag zu erbringenden Dienste werden in der technischen und funktionalen Dokumentation des jeweiligen Dienstangebots detailliert beschrieben, die dem Kunden mit dem Hinweisgeberdienst oder als SaaS Service zur Verfügung gestellt wird (die „Dokumentation“).

Die C4L ist berechtigt, den Inhalt der Leistungen und der Dokumentation einschließlich der möglicherweise bereitgestellten Software zu verändern und anzupassen, insbesondere im Falle technologischer Weiterentwicklungen oder der Ausweitung der von der C4L angebotenen Dienste (die „kontinuierliche Modifikation“). Die C4L informiert bei wesentlichen Änderungen über die Kontinuierliche Modifikation mit angemessener Frist (in der Regel 3 Monate vor Inkrafttreten), insbesondere durch E-Mail oder innerhalb des Dienstes. Sofern durch eine Kontinuierliche Modifikation berechtigte Interessen des Kunden nachteilig berührt werden, so dass ihm insoweit ein Festhalten an der betroffenen Dienstleistung nicht mehr zugemutet werden kann, kann der Kunde die betroffene Dienstleistung oder das Angebot der SaaS schriftlich mit einer Frist von einem Monat bis zum Inkrafttreten der angekündigten Änderung kündigen und die C4L wird die anteilig im Voraus gezahlten Dienstleistungskosten oder Lizenzgebühren für den nicht erbrachten Leistungszeitraum zurückerstatten. Sofern der Kunde nicht kündigt, tritt die kontinuierliche Modifikation zum angegebenen Datum in Kraft.

2.2.    Die jeweils von der C4L unter einem Vertrag zu erbringenden Dienstleistungen werden im Vertrag detailliert beschrieben. Soweit nicht anderweitig im Vertrag geregelt, werden diese Dienstleistungen nach Aufwand aufgrund der zum Zeitpunkt der Erbringung geltenden Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer abgerechnet.

2.3.    Zu keinem Zeitpunkt wird die C4L zulassungspflichtige Dienstleistungen, wie zum Beispiel Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Diese werden niemals zu den vertraglichen Leistungspflichten der C4L gehören.

Davon ungeachtet kann die C4L kooperierende und zugelassene Rechtsberatungsunter-nehmen, Rechtsberater oder Steuerberater bei dem Kunden einführen. Die Leistungs-erbringung dieser Kooperationspartner erfolgt ausdrücklich direkt und eigenverantwortlich gegenüber dem Kunden, dies schließt auch eine entsprechende Berufshaftpflicht mit ein. Die C4L wird hierzu höchstens koordinierende Leistungen im Auftrag des Kunden erbringen


3.       Nutzungsrechte bei Softwarelizenzen

3.1.    Im Rahmen der SaaS-Dienste stellt die C4L dem Kunden für die im Vertrag ausgewiesene Laufzeit den Zugang zu einer Plattform mit diversen Grundservices zur Verfügung, die auch weitere „Pay per Click Services“ und gegebenenfalls optional hinzubuchbare Leistungen enthalten kann.

3.2.    An den Ergebnissen der Dienstleistungen räumt die C4L dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, diese für eigene Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzzwecks zu nutzen.

3.3.    Die Dienstleistung bzw. die dieser zugrundeliegenden Software, die für die Nutzung erforderliche Systemleistung sowie der notwendige Speicherplatz für Daten der C4L und des Kunden wird von der C4L oder einem von der C4L beauftragten Rechenzentrum bereitgehalten. Der dem Kunden zugewiesene Systembereich ist gegen den Zugriff Dritter geschützt.

3.4.    Die C4L übermittelt dem Kunden die für die Nutzung der Dienstleistungen oder SaaS-Angebote erforderlichen Zugangsdaten zur Identifikation und Authentifikation. Der Kunde kann benannte Nutzer (der „Autorisierte Nutzer“) die Nutzung des SaaS-Angebotes und der weiteren Leistungen im vertraglich vereinbarten Umfang gestatten. Die Zugangsdaten für die SaaS-Dienstleistungen dürfen nicht weitergegeben oder von mehreren Personen gleichzeitig verwendet werden. Sie können jedoch von einer Person auf eine andere übertragen werden, wenn der ursprüngliche Nutzer nicht mehr zur Nutzung des SaaS-Dienste befugt ist.

Dem Kunden ist es nicht gestattet, diese Zugangsdaten Dritten zu überlassen, sofern es sich nicht um einen der C4L benannten zusätzlichen Autorisierten Nutzer handelt, der bei der Entgeltberechnung berücksichtigt wurde.

3.5.    Der Kunde steht für Handlungen und Unterlassungen seiner Autorisierten Nutzer, verbundenen Unternehmen (i. S. v. §§ 15ff. AktG) und Geschäftspartner wie für eigene Handlungen und Unterlassungen ein und verpflichtet sie zur vertragsgemäßen Nutzung des Service.

3.6.    Die Nutzung darf ausschließlich für eigene interne Zwecke des Kunden erfolgen. Insbesondere sind folgende Handlungen dem Kunden bei der Nutzung der Services untersagt:

3.6.1.  Die Dienstleistungen, die SaaS-Dienste oder die Dokumentation unter zu lizensieren, zu lizensieren, zu verkaufen, zu verleasen, zu vermieten oder anderweitig Dritten zur Verfügung zu stellen bzw. diesen Zugang zu verschaffen;

3.6.2.  die Dienstleistungen, die SaaS-Dienste oder die Dokumentation ganz oder teilweise zu kopieren, zu übersetzen, zu disassemblieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig zu modifizieren oder abgeleitete Werke hiervon zu erstellen; die Dokumentation darf jedoch zur internen Nutzung im erforderlichen Umfang kopiert werden; die jeweils gültige ist die im Service dargestellte Version;

3.6.3.  die Dienstleistungen, die SaaS-Dienste oder die Dokumentation in einer Weise zu nutzen, die gegen anwendbares Recht verstößt, insbesondere die unrechtmäßige Nutzung von Daten und die Übermittlung von Informationen und Daten, die rechtswidrig sind oder die Schutzrechte Dritter verletzen; oder

3.6.4.  den Betrieb und die Sicherheit der Dienstleistungen und der SaaS-Dienste zu gefährden oder zu umgehen.

3.7.    Die Dienstleistungen oder SaaS-Dienste der C4L können Verknüpfungen zu Webservices enthalten, die von C4L-Partnern und Drittanbietern auf externen Webseiten angeboten werden, die über die Services der C4L aufrufbar sind und den Nutzungsregelungen dieser Drittanbieter unterliegen. Die C4L vermittelt nur den technischen Zugriff auf Inhalte derartiger eingebundener Websites, für deren Inhalte ausschließlich diese Dritten verantwortlich sind.


4.       Vergütung

4.1.    Die vom Kunden für die Erbringung der Dienstleistungen zu bezahlenden Entgelte ergeben sich aus dem Vertrag mit dem Kunden und/ oder der jeweils bei Beauftragung gültigen Preisliste, die entsprechend auf der Website der C4L einzusehen ist oder jederzeit von der C4L angefordert werden kann.

C4L berechnet eine Basisvergütung, soweit die SaaS-Dienste (Lizenzgebühr) oder andere Dienstleistungen (Vergütung) in Anspruch genommen werden. Die Vergütung wird je nach Vertragsvariante und Zusatzleistungen monatlich oder entsprechend im Voraus für die Gesamtvertragslaufzeit – mit entsprechenden Rabatt-Abschlägen – bei Vertragsabschluss fällig und in Rechnung gestellt. Die Vergütung entsteht insbesondere mit der Bereitstellung der entsprechenden Dienstleistungen, unabhängig davon, ob der Kunde oder ein nach dem Wesen des Dienstes/ der SaaS-Lösung berechtigter Nutzer diese in Anspruch nimmt oder nicht. Eine Rückforderung der Vergütung bei Nichtinanspruchnahme der vom Kunden gewünschten Leistungen ist ausgeschlossen, ebenso eine Verrechenbarkeit mit künftigen Leistungszeiträumen.

Soweit eine Einrichtungsvergütung vorgesehen ist, kann diese gesondert berechnet werden. Die Rückforderung der Einrichtungsvergütung oder der Basisvergütung im Falle der Beendigung des Vertrages ist ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind vertraglich und damit schriftlich vereinbarte Testphasen zu Beginn der Geschäftsbeziehung zwischen C4L und dem Kunden – diese können eine vollständige Vergütungsfreiheit oder eine pro rata temporis Vergütung für den Zeitraum der Nutzung vorsehen.

Alle gegebenenfalls darüberhinausgehenden Vergütungen, soweit anwendbar, werden pro Inanspruchnahme verrechnet und mindestens einmal im Monat in Rechnung gestellt, soweit bei Vertragsschluss nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

4.2.    Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig.

Mit Fälligkeit kann die C4L Verzugszinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes verlangen. Soweit der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet, kann die C4L, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, die Leistung verweigern, insbesondere den Zugang zu den Dienstleistungen oder den SaaS-Diensten verweigern. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen stützen.

4.3.    Leistungen außerhalb des vertraglich vereinbarten Umfangs des Kundendienstes oder über Vertragsgegenstands hinaus sind vom Kunden gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils anwendbaren Sätze der C4L bzw. die übliche Vergütung für solche Dienstleistungen in Form von Stunden oder Tagessätzen.

4.4.    Darüber hinaus kann die C4L die Vergütung mit Vorankündigung erhöhen, insbesondere bei einer technologischen Weiterentwicklung, der Ausweitung der von der C4L angebotenen Services oder erhöhten Bezugspreisen.

Die Erhöhung wird frühestens 1 Monat nach Datum der Mitteilung wirksam. Soweit eine wiederkehrende Vergütung (z.B. monatlich, quartalsmäßig, jährlich) vereinbart ist, kann die Vergütung frühestens 12 Monate nach initialem Vertragsschluss erhöht werden. Soweit der Kunde einen Mehrjahresvertrag abgeschlossen hat, kann die Vergütung erstmals zur turnusgemäßen Verlängerung der Vertrages erhöht werden. Die Ankündigungsfrist beläuft sich auf einen Monat. Der Kunde hat innerhalb der Ankündigungsfrist das Recht, den jeweils von der Erhöhung betroffenen Servicevertrag für die von der Erhöhung betroffenen Leistungen frühestens zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der neuen Preise zu kündigen, sofern die Erhöhung 10% der zuletzt gültigen jährlichen Gesamtvergütung überschreiten sollte, es sei denn der Kunde kann von seinem üblichen, ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen.

4.5.    Der Kunde kann Rechnungen mittels der von der C4L angebotenen Zahlungsverfahren begleichen. Kann ein Entgelt nicht eingezogen werden, trägt der Kunde alle der C4L daraus entstehenden Kosten, insbesondere Bankgebühren im Zusammenhang mit der Rückgabe von Lastschriften und vergleichbare Gebühren, in dem Umfang, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat.

4.7.    Rechnungen und Zahlungserinnerungen werden standardmäßig in elektronischer Form an eine vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse geschickt. Sollte der Kunde die Zusendung einer Rechnung in Papierform auf dem Postweg verlangen, so kann eine gesonderte Vergütung für die Papierform der Rechnung berechnet werden. Der Kunde wird etwaige notwendige Korrekturen an der Rechnung der C4L innerhalb des Zahlungsziels mitteilen; später eintreffende Korrekturwünsche können nicht berücksichtigt werden.

4.8.    Vorbehaltlich einer ausdrücklich abweichenden Regelung verstehen sich sämtliche im Vertrag oder der Preisliste genannten Beträge als Nettobeträge, d. h. zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die C4L wird den Steuersatz und den Betrag der Umsatzsteuer gesondert in einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Rechnung ausweisen.


5.       Laufzeit, Kündigung

5.1.    Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Unterzeichnung des Vertrages, der Leistungsbeginn kann auch zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Vertrag vereinbart werden.

Die Zugangsdaten werden dem Kunden bzw. den für den Kunden angelegten Nutzern übermittelt, sobald der SaaS-Dienst in der produktiven Umgebung des Kunden zur Verfügung gestellt wurde.

5.2.    Der Vertrag wird für den darin ausgewiesenen Zeitraum geschlossen. Sollte dort keine Laufzeit ausgewiesen sein, gilt eine Standardvertragslaufzeit von zwölf Monaten. Soweit keine der Parteien den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit kündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere zwölf Monate.

Wurden dem Kunden bei Abschluss des Vertrages Laufzeitbedingte (Laufzeitrabatt) oder Zahlungsbedingte (Vorauszahlungsrabatt/ Skonto) Sonderkonditionen eigeräumt, so gelten diese nicht bei einer Standardvertragsverlängerung – in diesem Fall gelten dann die Vergütungen entsprechend der dann gültigen Preisliste der C4L. Der Kunde kann bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit auch ein neues Paket mit Sonderkonditionen für die künftige Laufzeit abschließen, soweit dieses angeboten wird.

5.3.    Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn eine Partei die im Vertrag ausdrücklich geregelten Pflichten grob verletzt, sowie insbesondere dann,

5.3.1.  wenn die andere Partei gegen eine wesentliche Bestimmung des Vertrags verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen behebt;

5.3.2.  wenn über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die andere Vertragspartei insolvent oder zahlungsunfähig wird; oder

5.3.3.  wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Entgelts oder eines nicht unerheblichen Teils des Entgelts in Verzug ist, oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung des Entgelts in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der das Entgelt für zwei Monate erreicht.

5.4.    Kündigt der Kunde den Vertrag aufgrund eines nicht behobenen wesentlichen Verstoßes der C4L, hat der Kunde Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung der im Voraus gezahlten Lizenzgebühren oder der Dienstleistungsvergütung für den nicht erbrachten Leitungszeitraum.

5.5.    Nach Beendigung des Vertrages wird die C4L auf Verlangen des Kunden bestätigen, dass alle Daten, Dokumente und Kopien, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages erstellt wurden und keiner gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen, gelöscht oder vernichtet werden.

 

6.    Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1.  Der Kunde stellt der C4L die für die Erbringung der Dienstleistungen notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung. Dies betrifft auch den Zugang bzw. die Implementierung von SaaS-Leistungen.

Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Störungen sind vom Kunden die von der C4L in der jeweiligen Dokumentation erteilten Hinweise zu befolgen.

6.2.  Der Kunde muss seine Störungsmeldungen und Fragen soweit präzisieren, dass die C4L im konkreten Fall mit angemessenem Aufwand eine schnellstmögliche Abhilfe leisten kann. Der Kunde muss hierfür gegebenenfalls auf kompetente Mitarbeiter zurückgreifen.

6.3.  Der Kunde setzt auf seiner eigenen Hardware ein Virenschutzprogramm in jeweils aktueller Version ein.

6.4.  Der Kunde verhindert mit State-of-the-Art Methoden den unbefugten Zugriff Dritter auf die Services und die dazugehörige Software und verpflichtet auch seine Mitarbeiter zur Einhaltung dieser Pflicht.

6.5.  Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität seiner Angaben allein verantwortlich. Er sichert zu, dass die von ihm übermittelten Informationen nicht rechtswidrig sind und sie den maßgeblichen anwendbaren Gesetzen, Börsenregularien und Marktusancen entsprechen.


7.    Verfügbarkeit

7.1.  Die C4L erbringt die Dienstleistungen und die SaaS-Dienstleistungen und den technischen Support wie im C4L Dienstleistungsvertrag für SaaS-Dienste beschrieben, der in Papierform verfügbar ist

7.2.  Die C4L weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Dienstleistungen und der damit verbundenen Leistungen entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von der C4L liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von der C4L handeln, von der C4L nicht beeinflussbare technische Bedingungen, insbesondere des Telefonnetzes, der Netzbetreiber oder Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von der C4L haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der Services und der von der C4L erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen. Der Kunde trägt außerdem die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internet-Zugangs einschließlich der Übertragungswege sowie seiner eigenen Hardware.


8.    Allgemeine Gewährleistung

8.1.  Die C4L gibt im Hinblick auf die Erbringung der Dienstleistungen keine Zusicherungen oder Garantien. Bei vertraglich geschuldeten Dienstleistungen, soweit diese keine werkvertraglichen Komponenten erhalten, wird kein Erfolg sondern nur ein Bemühen mittlerer Art und Güte geschuldet.

8.2.  Im Falle einer mangelhaften Leistung der C4L gibt der Kunde der C4L Gelegenheit zu mindestens zweimaliger Nacherfüllung innerhalb angemessener Fristen, sofern dies nicht im Einzelfall unzumutbar ist oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine Auftragsbeendigung durch den Kunden rechtfertigen. Die C4L kann nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder die Leistung nochmals mangelfrei erbringen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen. Schadenersatzansprüche bestehen jedoch nicht, wenn die Abweichung von der geschuldeten Beschaffenheit nur unerheblich ist.

8.3.  Die C4L gewährleistet, dass (i) der SaaS-Dienst oder die Dienstleistung während der Laufzeit des Vertrages die in der jeweiligen Dokumentation vereinbarten Spezifikationen erfüllen wird, (ii) werkvertragliche Projektleistungen, die im Vertrag vereinbarte Beschaffenheit erfüllen, und (iii) die Dienstleistungen bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzen.


9.    Mängelrechte

9.1.  Der Kunde hat etwaige Mängel schriftlich bei der C4L anzuzeigen. Der Kunde hat Mangelansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar oder anderweitig nachweisbar sind und soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere im vertraglich vorgesehenen Nutzungsumfeld eingesetzt wird.

9.2.  Für die Mängelansprüche bei SaaS-Leistungen gilt mietvertragliches Mängelrecht.

9.2.1. Der Kunde darf eine Entgeltminderung nicht durch Abzug vom vereinbarten Entgelt durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

9.2.2. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist.

9.2.3. Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.

9.3.  Für die Mängelansprüche für Dienstleistungen gilt die gesetzliche Regelung.

9.3.1. Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen der C4L von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln.

9.3.2. Gewährleistungsrechte wegen Sach- und Rechtsmängeln der Abnahme zugänglicher Projektdienstleistungen verjähren ein Jahr nach Abnahme.


10.   Haftungsbeschränkung

10.1.  In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet die C4L Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur in dem nachfolgend bestimmten Umfang:

10.1.1. Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die C4L außer in den Fällen der Ziffer 8.1 oder 8.2 der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Im Übrigen ist eine Haftung der C4L ausgeschlossen.

Die Haftung ist für jeden einzelnen Schadensfall und für alle Schadensfälle zusammen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis auf den fünffachen Gesamtbetrag der Vergütung des Kunden für die jeweilige Dienstleistung oder SaaS-Leistung in dem jeweiligen Kalenderjahr beschränkt.

10.1.2. Die C4L haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der C4L, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der C4L beruhen sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von der C4L garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden oder bei arglistigem Verhalten der C4L.

10.1.3. Des Weiteren haftet die C4L unbeschränkt für Schäden, die durch die C4L oder einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

10.2.  Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch die hier geregelten Haftungsbeschränkungen unberührt.

10.3.  Der Einwand des Mitverschuldens (z. B. Verletzung der Pflichten des Kunden) bleibt offen.

10.4.  Für alle Ansprüche gegen die C4L auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in §199 Abs 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf von fünf Jahren ab Entstehung des Anspruchs ein. Dies gilt nicht (i) bei einer Haftung für Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, (ii) bei Personenschäden, oder (iii) nach dem Produkthaftungsgesetz. Die abweichende Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln bleibt von den Regelungen dieses Absatzes unberührt.


11.   Geheimhaltung

11.1.  Die Parteien verpflichten sich, alle vor und im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt so, wie sie eigene vergleichbare Vertrauliche Informationen zu schützen, mindestens jedoch mit angemessener Sorgfalt vertraulich zu behandeln. „Vertrauliche Informationen“ sind sämtliche Informationen, die C4L oder der Kunde gegen unbeschränkte Weitergabe an Dritte schützen oder die nach den Umständen der Weitergabe oder ihrem Inhalt nach als vertraulich anzusehen sind. Jedenfalls gelten folgende Informationen als Vertrauliche Informationen der C4L: Sämtliche Software, Programme, Werkzeuge, Preise, Daten oder andere Materialien, die C4L dem Kunden vorvertraglich oder auf Grundlage des Vertrages zur Verfügung stellt. Die C4L kann die während der Laufzeit gesammelten Daten in aggregierter, anonymisierter Form verwenden, vorausgesetzt, dass diese Daten von mehr als einem Kunden gesammelt werden und den Kunden, die Mitarbeiter des Kunden oder die Kunden des Kunden nicht identifizieren.

11.2.  Eine Weitergabe durch die empfangende Partei an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Ausübung der Rechte der empfangenden Partei oder zur Vertragserfüllung notwendig ist und diese Personen im Wesentlichen vergleichbaren Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen. Vervielfältigungen Vertraulicher Informationen der jeweils anderen Partei müssen – soweit technisch möglich – alle Hinweise und Vermerke zu ihrem vertraulichen oder geheimen Charakter enthalten, die im Original enthalten sind.

11.3.  Die vorstehendenden Ziffern 11.1 und 11.2 gelten nicht für vertrauliche Informationen, die

11.3.1. vom Empfänger ohne Rückgriff auf die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei unabhängig entwickelt worden sind;

11.3.2. ohne Vertragsverletzung durch den Empfänger allgemein öffentlich zugänglich geworden sind oder rechtmäßig ohne Pflicht zur Geheimhaltung von einem Dritten erhalten wurden, der berechtigt ist, diese Vertraulichen Informationen bereitzustellen;

11.3.3. dem Empfänger zum Zeitpunkt der Offenlegung ohne Einschränkung bekannt waren;

11.3.4. nach schriftlicher Zustimmung der offenlegenden Partei von den vorstehenden Regelungen freigestellt sind; oder

11.3.5. von einem zuständigen Gericht oder Behörde sowie einer zwingenden Vorschrift verlangt werden.

11.4  Für den Fall einer möglichen konkreten Gefährdung einzelner Personen oder Teile der Bevölkerung für Leib und Leben ist die Auftragnehmerin von Ihrer vertraglichen Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden.

11.5.  Die C4L ist befugt, den Kunden als Referenzkunden zu verwenden, es sei denn der Kunde widerspricht diesem Vorgehen individuell schriftlich.

 

12.   Datenschutz

12.1.  Die C4L bietet dem Kunden im Rahmen der Leistungserbringung eine Vielzahl von Leistungen an, die zum Teil individuell auf diesen angepasst werden. Zur Erfüllung des Vertrages und der einzelnen Leistungsbestandteile findet insbesondere bei den Dienstleistungen und den SaaS-Leistungen eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Kunden statt.

12.2.  Die Erklärung zum Datenschutz in der jeweils aktuellen Form wie Sie auf der Website www.c4-l.com veröffentlicht wird besitzt seine Gültigkeit auch im Verhältnis zum Kunden.

12.3.  Die Parteien verpflichten sich, alle datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere verpflichtet sich der Kunde dazu befugt zu sein, personenbezogene Daten an die C4L zu den im Vertrag geregelten Zwecken weitergeben zu dürfen. Welche personenbezogenen Daten bei den Dienstleistungen und den SaaS-Leistungen verarbeitet werden und wie diese verarbeitet werden wird in der Anlage zur Datenverarbeitung bei SaaS-Leistungen, die unter www.C4-L.com abrufbar ist, näher beschrieben. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, betroffene Personen darüber zu informieren.

12.4.  Der Kunde erhebt, aktualisiert, bearbeitet und nutzt alle relevanten personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit dem jeweils anwendbaren Recht, insbesondere dem Datenschutzrecht und den einschlägig anwendbaren Deutschen und Europäischen Recht.

12.5.  Insofern die C4L personenbezogene Daten von Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhält, werden diese wie im Datenschutzhinweis (der unter www.c4-l.com abrufbar ist) beschrieben von der C4L erhoben, verarbeitet und genutzt.

 

13.   Urheberrechte

13.1.  Der Kunde darf die SaaS-Dienstleistungen und Dienstleistungen der C4L nur in dem Umfang nutzen, der vertraglich festgelegt ist. Soweit dem Kunden hieran nicht ausdrücklich Rechte eingeräumt werden, stehen alle Rechte hieran im Übrigen im Verhältnis zum Kunden der C4L, ihren Verbundenen Unternehmen oder ihren Lizenzgebern zu, auch soweit diese durch Vorgaben oder Mitarbeit des Kunden entstanden sind.

13.2.  Sofern nicht abweichend vereinbart, stehen im Verhältnis zu C4L dem Kunden alle Rechte an und in Bezug auf die Kundendaten zu.

13.3.  Soweit urheberrechtlich bzw. markenrechtlich geschütztes Material und Werke des Kunden an die C4L im Rahmen eines Vertragsverhältnisses übergeben werden, räumt der Kunde C4L hieran unentgeltlich sämtliche nicht ausschließlichen, zeitlich auf die Laufzeit beschränkten Nutzungsrechte ein.

13.4.  Der Kunde stellt C4L von Ansprüchen frei, die Dritte wegen Verletzung von Urheber- oder anderen Schutzrechten durch die vereinbarte Nutzung und Verwertung von Informationen geltend machen.


14.   Änderung der Vertragsbedingungen

14.1.  Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist die C4L berechtigt, diese Vertragsbedingungen wie folgt zu ändern oder zu ergänzen: Die C4L wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen – hier gilt eine zwei andere Frist als bei der schlichten Anpassung der Vergütung.

14.2.  Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von vier Wochen zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Schriftform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt, spätestens durch die weitergehende Nutzung der Diente und/ oder SaaS-Dienste erklärt der Kunde die konkludente Zustimmung zu den veränderten Bedingungen. Die C4L wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.


15.   Schlussbestimmungen

15.1.  Die C4L kann Unterauftragnehmer einsetzen. Die C4L bleibt auch bei Einsetzung von Unterauftragnehmern verantwortlich für die Erfüllung der durch die C4L übernommenen Pflichten. Ebenso kann die C4L zum Konzern zugehörige Unternehmen einbinden.

15.2.  Die C4L ist berechtigt, Rechte und Pflichten ganz oder teilweise aufgrund von Änderungen in der Konzernstruktur an Dritte zu übertragen.

Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung bzw. unbeschadet der Regelung des § 354 a HGB kann der Kunde weder die Vereinbarung noch vertragliche Rechte oder Pflichten an Dritte abtreten oder übertragen.

15.3.  Systembenachrichtigungen und Informationen von C4L, die sich auf den Vertrag, die Dienstleistungen, den Betrieb, das Hosting oder den Support der Dienstleistungen beziehen, können auch innerhalb des der SaaS-Dienstleistung verfügbar gemacht werden. Solche Benachrichtigungen können außerdem auch in elektronischer oder schriftlicher Form an die im Vertrag benannte oder eine andere Kontaktperson übermittelt werden.

15.4.  Diese AGB gelten in der jeweils veröffentlichten Form. (elektronisch, Papierform,…)

15.5. Streitschlichtung für Verbraucher: unsere Kunden sind in der Regel Geschäftskunden, von daher sind die Regeln zur Streitschlichtung für Verbraucher nicht bei uns anwendbar.

Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Europäischen Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/?event=main.home.show erreichbar.

Wir erklären, zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren weder bereit noch verpflichtet zu sein.

15.6.  Erfüllungsort ist der Sitz der C4L.

15.7.  Für alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht ohne das UN-Kaufrecht. Das Kollisionsrecht findet keine Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Offenbach am Main.

15.8.  Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des gesamten Regelungswerks nicht davon betroffen. Die unwirksame Regelung soll durch eine ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

 

Heusenstamm, den 15.11.2021

 

Share by: