Was Sie als Hinweisgeber wissen oder beachten sollten:
Der erste Schritt ist immer der Schwierigste. Vor allem wenn man sich auf unbekanntem Gebiet befindet.
Für die meisten ist die Situation in der Sie sich befinden eine einmalige, eine einmal im Leben vorkommende:
Sie erkennen in ihrem Arbeitsumfeld ein Risiko für das Unternehmen, einen Verstoß gegen interne oder externe Vorschriften.
Sie möchten das Richtige machen, Schaden abwenden.
Stören Sie sich nicht an der Bewertung anderer. Ein Hinweisgeber ist keine "Petze", kein "Nestbeschmutzer" oder....
Nachstehend ein paar Informationen für Sie:
Was Sie als Hinweisgeber wissen müssen und dringend beachten sollten:
Zu Hinweis Nr. 5 - Beispiel I
Sie arbeiten in der Buchhaltung mit Zeichnungsberechtigung und geben einen Hinweis mit entsprechendem Bezug zur Buchhaltung. Sie sind eine von vier zeichnungsberechtigten Personen, wobei immer im Vieraugenprinzip gearbeitet wird. Dies schränkt selbst bei einem Unternehmen mit 500 Mitarbeitern die Anzahl der möglichen Hinweisgeber ein.
Zu Hinweis Nr. 5 - Beispiel II
Als Leiter des Vertriebs sind nur Ihnen bestimmte Vorgänge in Gänze bekannt. Insofern ist es auch hier möglich, durch die Art und den Umfang der Information mit Bezug auf Ihre tägliche Arbeit auf die Person des Hinweisgebers zu schliessen.